Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Waren

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen der OCTO IT AG (nachfolgend „Ankäufer“), gelten für alle Verträge über den Ankauf von neuen und/oder gebrauchten Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Verkäufer“) mit dem Ankäufer abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verkäufers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Ein Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Verkäufer kann per Fax, E-Mail oder postalisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots über den Ankauf von Waren an den Ankäufer richten. Hierzu kann der Verkäufer dem Ankäufer eine schriftliche Aufstellung der von ihm zu verkaufenden Ware zuschicken.

2.2. Der Ankäufer unterbreitet dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden ab Zugang der Anfrage ein Angebot über den Ankauf der Ware, wobei insoweit der Zugang des Angebots beim Verkäufer maßgeblich ist. Dieses Angebot kann der Verkäufer durch eine gegenüber dem Ankäufer per Fax, E-Mail oder postalisch abzugebende Annahmeerklärung oder durch Zusendung der Ware seinerseits innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei insoweit jeweils der Zugang beim Ankäufer maßgeblich ist. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Ankäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Ankäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3. Übergabe/Lieferung der Ware

3.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, lässt der Ankäufer die Ware beim Verkäufer abholen.

3.2. Haben die Parteien abweichend von Ziffer 3.1 vereinbart, dass die Ware an den Ankäufer zu versenden ist, so gilt insoweit Folgendes:
Der Verkäufer hat dem Ankäufer die Ware auf dem Versandwege an die vom Ankäufer angegebene Lieferadresse zu übersenden. Die Zusendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Der Ankäufer empfiehlt dem Verkäufer den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Ankäufer dem Verkäufer, die Ware in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Ankäufer den Verkäufer unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann.

4. Verfügungsberechtigung, Freistellung

4.1. Der Verkäufer sichert zu, über die Berechtigung zu verfügen, dem Ankäufer die Ware zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Verkäufer sichert ferner zu, dass die Ware frei von jeglichen Rechten Dritter ist.

4.2. Der Verkäufer stellt den Ankäufer von allen berechtigten Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten Dritter in Bezug auf die dem Ankäufer gelieferte Ware geltend gemacht werden. Der Verkäufer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Ankäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

5. Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübergang

5.1. Der Ankäufer verpflichtet sich, im Falle des Vertragsschlusses und der Übergabe/Lieferung der Ware den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises unverzüglich nach Übergabe/Lieferung der Ware durch Überweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.

5.2. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an der Ware auf den Ankäufer über.

6. Mängelhaftung

Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel an der gelieferten Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 4.2 bleibt hiervon unberührt.

7. Anwendbares Recht, Vertragssprache

7.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

7.2. Handelt der Verkäufer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Ankäufers. Hat der Verkäufer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Ankäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verkäufers zugerechnet werden können. Der Ankäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Verkäufers anzurufen.

7.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

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